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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingung

1. Die Lieferungen, Leistungen  und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart 
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen und der Käufer
erkennt die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn der 
Verkäufer ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihm ausdrücklich widerspricht.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, 
sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

3. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne 
dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. 
Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in 
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen 
zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2. Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, die in den Drucksachen, Katalogen, Preislisten 
oder in anderen Vertragsunterlagen des Verkäufers angegeben sind, sind nur annähernd maßgebend soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.             

3. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern dieser dadurch für den 
Käufer keine unzumutbare Änderung erfährt.

4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen 
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

5. Teillieferungen sind zulässig.


§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren 
Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der
jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, „ab Lager Bremen“ einschließlich Verpackung.

 
§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung 
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, 
behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der 
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung 
bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des 
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von dem Eintreten des Ereignisses und deren 
voraussichtlichen Auswirkungen ist der Käufer unverzüglich zu informieren.


3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, 
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von 
seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände 
kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt

4. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit gelten die Regelungen des § 12.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist 
für den Käufer nicht von Interesse.

6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Erfüllung 
der Verpflichtungen des Käufers voraus.

7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; 
mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer 
über.

 
§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht / Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei 
Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch 
Rücksendung der Ware gegenüber denn Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das 
Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei solchen Waren, die nicht in unserem Katalog oder in Hausprospekten (Ausdrucke von 
Internetseiten aus der Internetpräsentation des Verkäufers gelten nicht als Hausprospekte) vorgestellt sind und/oder speziell auf 
Käuferwunsch angefertigt worden sind sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in 
ungeöffneter Originalverpackung befinden. Eine Anfertigung nach Kundenwunsch stellt es insbesondere dar, wenn der 
Verbraucher sich Waren auf die persönlichen Bedürfnisse anfertigen bzw. zusammenstellen lässt, d.h. wenn sie wegen der 
Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt 
werden kann.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt 
werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis 40 EUR der 
Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 EUR hat der 
Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen, sofern die Ware durch Paket versandt werden kann; also nicht im 
Falle des Versandes per Spedition.

3. Der Verbraucher hat denn Verkäufer den Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene 
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, sofern die Ware hierdurch nicht 
beschädigt oder verschmutzt wird. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, 
dass die Ware nicht mehr als „neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies führt in der Regel dazu, dass 
hiermit regelmäßig ein Wertverlust an der Ware von mindestens 15% einhergeht.

 
§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder 
zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die 
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 





§ 7 Gewährleistung

1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls der 
Verkäufer nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. eines Partners zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der 
Eignung für den vorhergesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der 
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß § 6.

2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch 
den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebensowenig 
ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder 
Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur 
unerheblich mindern.

3. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 
Insbesondere für Mängel bei einer Ware die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde 
und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

4. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der 
Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

5. Dem  Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen.  Beanstandete Ware ist auf Verlangen 
unverzüglich an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt 
ist. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ohne die Zustimmung des Verkäufers Änderungen an der 
bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert der Käufer etwaige Sachmängelansprüche. Bei berechtigter fristgerechter 
Mängelrüge bessert der Verkäufer nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.

6. Kommt  der Verkäufer dieser Verpflichtungen nicht  oder nicht vertragsgemäß  innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so 
kann der Käufer den Verkäufer schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der der Verkäufer seinen Verpflichtungen 
nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag 
zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder durch einen Dritten auf die Kosten und Gefahr des Verkäufers 
vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach der 
Lieferung des Verkäufers an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn dies entspricht dem bestimmungsgemäßen 
Gebrauch der Ware.

7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem 
Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der 
Rückgriffsansprüche gilt ferner § 7 Abs. 6, also die vorhergehende Ziffer, letzter Satz entsprechend.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus 
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die 
er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch 
ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass 
das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der 
Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im 
folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.







3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, 
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder 
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen 
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an 
den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen 
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen 
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers 
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der 
Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen 
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt,  die Vorbehaltsware 
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der 
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 
§ 9 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort in bar oder Nachnahme ohne Abzug bei 
Warenübergabe zahlbar. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, Schecks zu akzeptieren. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders 
lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und 
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die 
Hauptleistung anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung 
erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Ver- zugszinsen in 
Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmern und 5% über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber 
Verbrauchern zu verlangen. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu 
machen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Verkäufer durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden 
entstanden ist. In jedem Fall darf der Verkäufer den gesetzlichen Zinssatz verlangen.

4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen 
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die 
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch 
wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder 
Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend 
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur 
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 
§ 10 Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, 
derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.








 
§ 11 Patente

1. Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, 
Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die 
Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche 
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die 
behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder 
Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

2. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs.1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er 
entweder,

a. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder

b. dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand  bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen 
den verletzenden Liefergegenstand bzw.  dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

 
§ 12 Haftungsbeschränkung

1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den 
Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem 
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst 
entstanden sind. Vor allem haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder 
leitenden Angestellten des Verkäufers, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter 
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit 
der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

3. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten 
Waren für Personen oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung 
von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade 
bezweckt hat, den Partner gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haft- ung der 
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt

 
§ 13 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der 
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen 
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Parteien, in 
Verhandlungen einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem 
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon 
unberührt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 
ist der Sitz des Verkäufers.

                     

WMH-Brittani, Kleine-Annen-Str.30, 28199 Bremen